Leistungen und Mitgliedsbeiträge des Schwäbischen Albvereins
Eine Mitgliedschaft beim Schwäbischen Albverein schließt folgende Leistungen mit ein:
- Kostenlose Zustellung der regelmäßg erscheinenden Mitgliederzeitschrift »Blätter des Schwäbischen Albvereins«,
- jährlich als Vereingabe eine Wanderkarte im Maßstab 1:35000,
- eine verbilligte Übernachtung in einem unserer Wanderheime,
- verbilligter oder kostenloser Zutritt zu Bauten und Türmen, die dem Schwäbischen Albverein gehören oder von ihm zugänglich gemacht werden,
- verbilligter Bezug von Karten, Büchern und Schriften, welche der Schwäbische Albverein herausgibt,
- Sie erhalten bei allen Vereinen, die dem Verband Deutscher Wander- und Gebirgsvereine angeschlossen sind, die gleichen Leistungen wie die Mitglieder dieser Vereine,
- DWV-Mitgliedskarte vom Deutschen Wanderverband.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Die Mitgliedsbeiträge beim Schwäbischen Albverein setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
- dem Grundbeitrag, welcher dem Gesamtverein für seine Aufgaben zur Verfügung steht
- dem Ortsgruppenzuschlag, welcher für die Aufgaben der Ortsgruppe zur Verfügung steht.
Der Grundbeitrag wird laut Satzung vom Hauptausschuss festgelegt, der Ortsgruppenzuschlag wird von den einzelnen Ortsgruppen bestimmt und ist unterschiedlich.
Übersicht der Grundbeiträge (ab 2016):
Einzelmitglied | Euro 42,- |
Einzelne Jugendliche ab 14 Jahren bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres | Euro 18,- |
Einzelne Kinder unter 14 Jahren | Euro 6,- |
Familien(einschl. aller Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) | Euro 59,- |
Alleinerziehende (einschl. aller Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) | Euro 32,- |
Körperschaftsmitglieder | Euro 90,- |